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24. Internationaler Johannes-Brahms-Wettbewerb 2017 Poertschach Austria

Informationen Reglement Anmeldung Kontakt

  Überblick
  §1 Veranstalter
  §2 Ort, Zeit
  §3 Anmeldung
  §4 Zulassung
  §5a Klavier
  §5b Violine
  §5c Viola
  §5d Cello
  §5e Lied
  §5f Kammerm.
  §6Wertung
  §7 Sonstiges

  in english

Hinweis: Dies ist das Wettbewerbs-Reglement 2017! Das Reglement für 2018 wird derzeit überarbeitet und wird in Kürze zur Verfügung stehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


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§ 6 Wertung

Alle Vorträge sind öffentlich. Die Reihenfolge des Auftrittes der Teilnehmer wird durch Losziehung vor jedem Durchgang neu ermittelt.

Die Jury besteht aus den wertenden Jurymitgliedern, die selbst hervorragende Musiker, Pädagogen oder Konzertveranstalter sind.

Die Wertungen der Jury sind öffentlich und werden in Anwesenheit des Publikums und der Kandidaten von jedem Jurymitglied unmittelbar nach dem Vortrag des Teilnehmers abgegeben und mit Punkteschild bekanntgemacht. Die Teilnehmer können ihre Wertung unmittelbar nach ihrem Vortrag sehen.

Es werden die technische Beherrschung des Instrumentes sowie die künstlerische Aussage, jeweils mit Punkten von 0 bis 6 (in Zehntel teilbar), gesondert ersichtlich bewertet und dann addiert.

Falls die Wertung eines Jurymitgliedes um einen ganzen Punkt oder mehr von der nächst höheren oder nächst tieferen Wertung differiert, so wird diese Wertung durch den Vorsitzenden gestrichen.

Jurymitglieder werten gegenwärtige oder ehemalige Schüler nicht.

Die Wertung des ersten Durchganges (A) dient ausschließlich der Ermittlung der Teilnehmer des zweiten Durchganges (B), wird also nicht in die folgenden Runden mitgenommen.

Die Wertung des zweiten Durchganges (B) wird jedoch zur Wertung des Finale (C) hinzugeschlagen. Gewinner und alle anderen Plätze ermitteln sich also aus der Summe des zweiten Durchganges (B) und des Finales (C).

Die Jury kann jedoch durch einstimmigen Beschluss festlegen, dass kein erster Preis vergeben wird und dem Bestplatzierten stattdessen einen zweiten Preis zuerkennen. Der Zweitplatzierte erhält dann den dritten Preis usw. Der Vorsitzende hat eine solche Entscheidung öffentlich zu begründen.

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

© 2003-2017 Johannes-Brahms-Gesellschaft Pörtschach