Hinweis: Dies ist das Wettbewerbs-Reglement 2017! Das Reglement für 2018 wird derzeit überarbeitet und wird in Kürze zur Verfügung stehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
§ 6 Wertung
Alle Vorträge sind öffentlich. Die Reihenfolge des Auftrittes der
Teilnehmer wird durch Losziehung vor jedem Durchgang neu
ermittelt.
Die Jury besteht aus den wertenden Jurymitgliedern, die selbst hervorragende
Musiker, Pädagogen oder Konzertveranstalter sind.
Die Wertungen der Jury sind öffentlich und werden in Anwesenheit des Publikums und der Kandidaten von jedem Jurymitglied unmittelbar nach dem Vortrag des Teilnehmers abgegeben und mit Punkteschild bekanntgemacht. Die Teilnehmer können ihre Wertung unmittelbar nach ihrem Vortrag sehen.
Es werden die
technische Beherrschung des Instrumentes sowie die künstlerische
Aussage, jeweils mit Punkten von 0 bis 6 (in Zehntel teilbar),
gesondert ersichtlich bewertet und dann addiert.
Falls die Wertung eines Jurymitgliedes um einen ganzen Punkt oder
mehr von der nächst höheren oder nächst tieferen Wertung differiert,
so wird diese Wertung durch den Vorsitzenden gestrichen.
Jurymitglieder werten gegenwärtige oder ehemalige Schüler nicht.
Die Wertung des ersten Durchganges (A) dient ausschließlich der
Ermittlung der Teilnehmer des zweiten Durchganges (B), wird also nicht in die folgenden Runden mitgenommen.
Die Wertung des zweiten Durchganges (B) wird jedoch zur Wertung des Finale (C) hinzugeschlagen. Gewinner und alle anderen Plätze ermitteln sich also aus der Summe des zweiten Durchganges (B) und des Finales (C).
Die Jury kann jedoch durch einstimmigen Beschluss festlegen, dass kein erster Preis vergeben wird und dem Bestplatzierten stattdessen einen zweiten Preis zuerkennen. Der Zweitplatzierte erhält dann den dritten Preis usw. Der Vorsitzende hat eine solche Entscheidung öffentlich zu begründen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar, der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. |